Bestimmungen
Allgemeines:
Fischen ist nur mit widerhakenlosem Einfachhaken erlaubt.
- Generell nur Einzelhaken erlaubt, Mehrfachhaken und Widerhaken sind verboten!
- Das Betreten von Schotterbänken im Nahbereich des Kraftwerks Urstein ist aus Sicherheitsgründen streng verboten!
- Anfüttern ist verboten.
- Waidgerechte Ausführung der Fischerei ist oberstes Gebot!
- Verunreinigung des Angelplatzes und des Gewässers ist untersagt.
Fliegenfischen:Das Fliegenfischen ist im gesamten Revier erlaubt. Die reine Fliegenstrecke befindet sich rechtsufrig zwischen Hellbrunner- und Nonntalerbrücke.
Erlaubt ist das Fischen mit
1 Fliegenrute mit 2 widerhakenlosen Fliegen (Einzelhaken) oder 1 Streamer mit max. 2 widerhakenlosen Einzelhaken.
Spinnfischen: 1 Rute, Köder mit max.
2 Einzelhaken (widerhakenlos)
Posenfischen:1 Rute mit
1 Einfachhaken (widerhakenlos)
Grundfischen:Erlaubt von 01. März – 30. September, nur im Staubereich und im T
osbecken in Urstein.(ober- und unterhalb des Kraftwerks)
1 Rute mit
1 Einfachhaken (widerhakenlos).
Ausfang:
- Tagesausfang maximal 4 Fische, davon maximal 1 Äsche.
- Jahresausfang max. 100 Fische.
- Entnommene Fische sind sofort zu töten und vor dem Weiterfischen einzutragen (Fischart+Länge).
- Das Hältern von Fischen ist nicht erlaubt.
- Nach Erreichung des Tagesausfanges ist das Fischen umgehend einzustellen.
- Untermaßige Fische sind umgehend und schonend zurückzusetzen.
Kinder:Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr dürfen Kinder mit einer Angelrute, unter Aufsicht,
gratis mit einem volljährigen Lizenznehmer mitfischen.
Der gemeinsame Tagesausfang darf zusammen maximal 4 Fische und davon 1 Äsche betragen.
Was mitzuführen ist:
Die Lizenz, Jahresfischerkarte & Fischereiumlage oder die Tagesfischerkarte ("Steuerkarte"),
Maßband, Lösezange & geeigneter Kescher
Saison:
01.März – 31.Jänner, nur bei Tageslicht - Jahreskartenfischer
01.März - 31.Dezember, nur bei Tageslicht - Tageskartenfischer
Reviergrenzen:
Linksufrig: ab Autobahnbrückenpfeiler-Urstein bis Staatsbrücke
Rechtsufrig: ab Wurzergraben (GH Überfuhr/Elsbethen) bis Staatsbrücke
Den Anweisungen der beeideten Kontrollorgane ist unbedingt Folge zu leisten.
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen hat den entschädigungslosen Entzug von Lizenz und Ausfang zur Folge.
Das Betreten der Schotterbank unterhalb des Kraftwerk-Urstein
ist aus Sicherheitsgründen verboten !!!
Schonzeiten und Brittelmaße:
1. 10.–29. (28.) 2. Bachforelle 30 cm
keine Regenbogenforelle 28 cm
keine Bachsaibling 28 cm
1. 1.–31. 5. Äsche 40 cm
1. 2.–31. 5. Huchen 95 cm
Nasen und Huchen sind ganzjährig geschont.
Für alle nicht angeführten Fischarten gelten die Schonzeiten und Mindestlängen
des Salzburger Fischereigesetzes, in der gültigen Fassung.
für tageskartenfischer
Nach Beendigung der Fischerei ist das Ausfangverzeichnis zu fotografieren und per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden (auch ohne Ausfang).
Unter allen Einsendungen werden am Ende der Saison zwei Tageskarten verlost (Benachrichtigung per Mail).