Bestimmungen

Der Lizenznehmer ist unter Einhaltung der Gesetze ermächtigt, vom 1. März bis 31. Dezember vom Autobahnbrückenpfeiler Urstein (linksufrig) bzw. vom Wurzergraben (rechtsufrig) oberhalb des Gasthauses Überfuhr Elsbethen flussabwärts bis zur Staatsbrücke Salzburg. Die Ausübung der Fischerei ist nur bei Tageslicht erlaubt. Widerhaken sind verboten!!!

Diese Lizenz ist nur mit behördlicher Jahresfischerkarte und Einzahlungsbestätigung gültig und erlaubt pro Angeltag den Ausfang von 4 Fischen, davon maximal 2 Äschen, pro Saison 100 Fischen.

Erlaubt sind 1 Rute mit 1 Einfachhaken oder Fliegenrute mit 1 Einfachhaken ( Fliege, Nymphe oder Streamer) oder Spinnangel. Es darf im gesamten Revier nur mehr mit Schonhaken (oder mit angedrücktem Widerhaken) geangelt werden, auch bei Zwillings- oder Drillingshaken an Spinnködern.

Von der Glasenbacher Brücke flussabwärts rechts bis zur Nonntaler Brücke ist ausschließlich das Angeln mit Fliegenrute und 1 widerhakenlosen Fliege, Nymphe oder Streamer erlaubt.

Grundfischen mit 1 Einzelhaken ist vom 1. März bis 30. September im Staubecken oberhalb und im Tosbecken unterhalb des Kraftwerkes erlaubt.

VOR Beginn der Fischerei ist der Angeltag im Ausfangverzeichnis anzukreuzen.

Zur Entnahme bestimmte Fische müssen sofort getötet und VOR dem Weiterfischen in das Fangverzeichnis eingetragen werden. Das Hältern von Fischen ist nicht erlaubt. Nach Erreichen des erlaubten Tagesausfangs ist das Fischen einzustellen.

Jugendliche bis 12 Jahre dürfen bei volljährigen Lizenzinhabern kostenlos mit einer eigenen Angelrute  mitfischen. Der gemeinsame Tagesausfang von 4 Fischen darf dabei nicht überschritten werden. Der Jugendliche muß sich in unmittelbarer Nähe des Lizenzinhabers aufhalten.

Jeder Angler muß Maßband, Lösezange und Kescher mitführen. Im Staubereich und beim Tosbecken Urstein ist ein ausreichend langer  Kescher mitzuführen, um ein weidgerechtes Landen bzw. Zurücksetzen zu ermöglichen.

Anfüttern ist verboten. Ausgelegte Ruten dürfen nicht verlassen werden. Die Angelplätze sind sauber zu hinterlassen!

Lebende Köderfische, Krebse und Schalentiere oder Teile davon sind als Köder verboten.

Weidgerechte Ausübung der Fischerei ist oberstes Gebot.

Untermaßige oder in Schonzeit stehende Fische sind unverzüglich und schonendst zurückzusetzen.

Den Anweisungen der beeideten Kontrollorgane ist unbedingt Folge zu leisten.

 Das Betreten der Schotterbank unterhalb des Kraftwerk-Urstein
ist aus Sicherheitsgründen verboten!!!

Schonzeiten und Brittelmaße:

1. 10.–29. (28.) 2.         Bachforelle              30 cm

keine                            Regenbogenforelle  28 cm

keine                            Bachsaibling            28 cm

1.   1.–31. 5.                Äsche                        40 cm

1.   2.­–31. 5.                Huchen                     95 cm

Nasen sind ganzjährig geschont.

für tageskartenfischer

Tageskartenfischer werden gebeten nach beenden des Fischens, die ausgefüllte Tageskarte in den vorgesehenen Briefkasten ein zu werfen. Ein Briefkasten befindet sich beim  Überfuhrwirt in Salzburg Aigen.

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